Übernahme des Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung

Das Jugendamt übernimmt den Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII), wenn diese finanzielle Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

Information

Am Nuthefließ 2

A7-0-08

Luckenwalde

kostenfrei

Zuwendungsempfänger sind: Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt Kinder leben und deren finanzielle Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Übernahme der Elternbeiträge muss schriftlich beantragt und mit Nachweisen belegt werden (Antragsformulare siehe Link).

Kontakt

Anbietername: Kreisverwaltung TF

Tel: 03371-608-3559
Email: Sandra.Donath@teltow-flaeming.de