Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen

Der Landkreis Teltow-Fläming gewährt auf der Grundlage von § 90 Abs. 3 SGB VIII und nach Maßgabe einer Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen.

Information

Am Nuthefließ 2

Raum A7-0-08

Luckenwalde

kostenfrei

Zuwendungsempfänger sind: Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.

Kontakt



Anbietername: Kreisverwaltung TF

Tel: 03371-608-3559
Email: Sandra.Donath@teltow-flaeming.de

www.teltow-flaeming.de/de/legacy/dienstleistung.php?dlname=&buchstabe=&bereich=51&id=865